Hartz IV für Priester #6

 

Was bisher geschah.

 

Freitag, 13.10.2017 – Gegenwind für den Gegenwind

Der Fraktionsvorsitzende der PKK trägt ein gemeinsam mit der CDU entworfenes Statement vor. Er weist darauf hin, dass aktuelle Berechnungen ergeben haben, dass das AKP-Gesetz ein finanzielles Desaster für die Bundesrepublik nach sich ziehen würde. Kosten für Kindergärten, Schulen in kirchlicher Trägerschaft, Krankenhäuser, Altenpflege, soziale Dienst usw., die bisher von den Kirchen und ihren ehrenamtlichen Helfern übernommen worden seien, müssten dann alle Steuerzahler tragen. Das Einrichten kommunaler Gebäude, Friedhöfe und sämtlicher kirchlichen Strukturen würden immense Summen erfordern, die an anderer Stelle fehlen und die Gefahr eines Staatsbankrotts nach sich ziehen würde. Kirchendienstleistungen müssten bezahlt werden. Dieses Gesetz wäre der soziale GAU. Kein verantwortungsvoller Politiker könne sich dem Diktat der 19% AKP-Wähler beugen. „Wedelt der Schwanz neuerdings mit dem Hund?“ beendet er seine Rede.

 

Montag, 16.10.2017 – Mauscheleien im Parlament

Abstimmung der AKP-Gesetze im Bundestag. Mit den Stimmen der Opposition wird das Gesetz angenommen. Nun wird erkennbar, dass die AKP in den letzten Tagen Ruhe gegeben hat. Sie hat mit den Oppositionsparteien vereinbart, dass diese für das Gesetz stimmen. Im Gegenzug unterstützt sie ein Misstrauensvotum und ist bereit, unter der Führung der SPD eine neue Regierung zu bilden. Da sich die Diskussion in den Wochen vorher auf die Kirchensteuer konzentriert hatte, fiel keinem der Abgeordneten auf, dass in dem Gesetzespaket auch das „RefRefHaGes“ (Gesetz zur vierten Reform der erweiterten Reform von Hartz-IV)  als auch die  „ÄhaVO“ (12. Änderung der Verordnung zu Hartz-IV) enthalten waren, nach denen alle kirchlich Beschäftigten nicht unter Harzt IV fallen. In einer genauen Listen sind die betroffenen Personenkreise aufgezählt.

 

Dienstag, 17.10.2017 – Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Nach dem Schock des Regierungsverlusts legen CDU und PKK Verfassungsbeschwerde gegen das AKP-Gesetz ein.

 

Dienstag,  24.10.2017 – Droht ein Bürgerkrieg?

Es drohen bürgerkriegsähnliche Zustände. Die Anhänger von CDU und PKK gehen in Millionenstärke auf die Straße. Ihr Slogan lautet: „Wer unsere Kirche kaputt macht, den jagen wir zum Teufel.“ Besonders attackiert werden die Oppositionsparteien, denen Verrat und purer Machtwille vorgeworfen wird. Die Zentralen der Parteien werden unter Polizeischutz gestellt.

 

Mittwoch, 01.11.2017 – Friedhofsruhe an den Fronten

Die Eskalation endet abrupt, als die Verfassungsrichter in einer Stellungsnahme andeuten, dass das Gesetz mit großer Wahrscheinlichkeit als verfassungswidrig eingestuft wird.

 

Mittwoch, 28.02.2018 – Das Bundesverfassungsgericht als Friedensstifter

Deutschland atmet auf. Die sich abzeichnende Katastrophe eines Glaubenskrieges ist abgewendet.

In einem richtungsweisenden Urteil kassiert das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das in der Bevölkerung bezeichnete AKP-Gesetz (Das Gesetz zur Abschaffung der Kirchensteuer und der Priesterbevorzugung), das sich aus dem „RefRefHaGes“ (Gesetz zur vierten Reform der erweiterten Reform von Hartz-IV)  als auch der  „ÄHaVO“ (12. Änderung der Verordnung zu Hartz-IV) sowie dem  „WeAKGes“ (Das Gesetz zur Wohlfahrt durch die endgültige Abschaffung der Kirchensteuer) zusammensetzt, und erklärt  die dort enthaltenen Regelungen für verfassungswidrig.

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