Diskriminierung einer Zucchini – Ein Aufsehen erregendes Urteil des EGH #1

 

 

 

 

 

23.12.2012 – Diskriminierungsverbot für Pflanzen – ein Machtwort des Europäischen Gerichtshofs

In einem Aufsehen erregenden Urteil wird die deutsche Bundesregierung aufgefordert, mit Hilfe entsprechender Gesetze dafür Sorge zu tragen, dass die Antidiskriminierungsgesetze auch auf Pflanzen ausgedehnt werden.

An Hand von mehreren unabhängigen wissenschaftlichen Studien war eindeutig bewiesen worden, dass auch Pflanzen Lebewesen mit einem zarten Nervenkostüm sind. Die Forscher haben in repräsentativen Studien nachgewiesen, dass Pflanzen in der Lage sind, Gefühlswallungen der Menschen wahrzunehmen. Botenstoffe sind von Menschen ausgelöste chemische Reaktionen. Auch wenn die menschlichen Wahrnehmungssinne für solche interaktiven Reaktionen im Laufe der Evolution verkümmert sind, leiden Pflanzen unter menschlichem Fehlverhalten.

Selbst in Gensegmenten von verarbeitetem Gemüse konnten Spuren eines Diskriminierungsschocks nachgewiesen werden. Die Forscher sprechen von einem „Beleidigtseingen“, das zu schädlichen Mutationen im Erbgut der Pflanze führen kann, deren chemische Reaktionen für Menschen gesundheitsschädlich sein könnte.

Verbunden mit diesem Urteil ist eine schwere Rüge an eine deutsche Regionalzeitung, deren Name aus Datenschutzgründen nicht genannt werden darf. Dieses Blatt hatte durch seine Berichtserstattung über eine „Riesenzucchini“ den Stein ins Rollen gebracht.

Was ist passiert?  

Hier geht´s am 21.10.2012 weiter.

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