Diskriminierung einer Zucchini – Ein Aufsehen erregendes Urteil des EGH #3

 

 

 

 

 

 

Was bisher geschah.

13.10.2010 – Bericht über eine „Riesenzucchini“

In der Rubrik „Landwirtschaft“ wird das Bild einer 39 cm langen Zucchini veröffentlicht, die ein Hobbygärtner gezüchtet hat. Am selben Tag stellt der Leser der nicht beachteten „Jumbozucchini“ eine seltsame geschmackliche Veränderung bei der mittlerweile zur Suppe verarbeiteten Frucht fest. Er verfasst sofort einen Leserbrief folgenden Inhalts:

Betreff: Artikel „Hobbygärtner züchtet Riesenzucchini“ am 13.10.2012

Liebes ..-Team,

im Namen meiner Jumbo-Zucchini muss ich mich über Ihre Berichterstattung vom 13.10.2012 beschweren. Ende August dieses Jahres sandte ich der … eine E-Mail mit dem Foto einer von mir geernteten Zucchini mit einer Gesamtlänge von ca. 65 cm. Leider hatte sie den angestrebten Meter nicht mehr geschafft, da sie aufgrund ihres Gewichts von der Pflanze abgebrochen war. Dieses Prachtexemplar war Ihnen keine Zeitungsnotiz wert. Und nun wird dieses kleine Früchtchen von lächerlichen 39 cm bewundert. Zucchini muss man nicht züchten, wie Sie behauptet haben, sie wachsen von allein wie wild. Im Laufe dieses Jahres habe ich allein durch Abwarten

mindestens ein Dutzend der von Ihnen abgebildeten Durchschnittszucchini geerntet.

Da ich der herrlichen Zucchini, die sich mittlerweile in eine Suppe verwandelt hat, in Zukunft nicht mehr gegenübertreten kann, wenn ich ihr gestehen muss, dass sie von Ihnen derart missachtet wurde und ich nicht darauf reagiert habe, schreibe ich Ihnen diese Zeilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gleichzeitig wird eine Kopie dieser E-Mail und eine Probe der geschmacksveränderten Suppe dem Europäischen Gerichtshof zugeleitet.

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So, what do you think?