Internetverbot für Fotos #6 – Fotografieren verboten – Rückfall in die Steinzeit?

Internetverbot für Fotos #6 – Fotografieren verboten – Rückfall in die Steinzeit?

 

Was bisher geschah.

 

Montag,  30. 07. 2014

Dr. Axel B. Rater, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fotoclubs ADFC, international anerkannter Fachmann und Preisträger unzähliger Wettbewerbe, legt sein Gutachten zum PvUI-Gesetz vor.

Jeder Abgeordnete erhält ein streng vertrauliches Exemplar mit der Bitte, innerhalb von 24 Stunden Bedenken und Änderungswünsche über die Fraktionsvorsitzenden beim Bundestagspräsidenten einzureichen. Auf diese Weise hofft man, nicht noch einmal eine so peinliche Debatte erleben zu müssen.  Das für die Formulierung des Gesetzes zuständige Justizministerium sieht in dem Gutachten eh ein pseudodemokratisches Feigenblatt, um dem bereits angefertigten Entwurf den Anschein eines alle Interessen berücksichtigendes Papier zu geben.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes sind:

  1. Nur zertifizierte Fotoclubs dürfen zweimonatige Kurse anbieten, an deren Ende eine Prüfung zum  Zertifizierten Internet Fotografen ZIF stattfindet. Dieses Angebot gilt nur für Fotoclubmitglieder. Bei Austritt aus dem Fotoclub erlischt die Lizenz.  Themen sind nicht nur die Erstellung qualitativ hochwertiger Bilder, sondern auch Urheberrechtsprobleme, psychologische Schulungen im Umgang mit uneinsichtig Fotografierten und Ähnliches.
  2. Die ZIFs legen unter anderem das Gelübde ab, verantwortungsvoll mit dem Hochladen von Fotos und Videos im Internet umzugehen. Sie versprechen, nur hochwertige Bilder und Filme auszuwählen. Im Gegenzug dazu gibt es keine Einschränkung bezüglich der Menge der Bilder und Videos.
  3. Die zertifizierten Fotoclubs verpflichten sich, einmal im Jahr eine Qualitätsprüfung der Bilder ihrer Mitglieder vorzunehmen. Bei negativer Einschätzung muss das Mitglied die Prüfung wiederholen. Spötter sprechen von wirkungsloser Inzuchtkontrolle bzw. zitieren die berühmten Krähen und ihr Auskratzverhalten bei Artgenossen.

In Streitfällen entscheidet ein Ombudsmann, ob ein Foto als qualitativ hochwertig einzustufen ist.

 

Hier geht´s am 09.11.2012 weiter

Mieter sind Schieter? – Ein Frage der Ehre!

Mieter sind Schieter? – Ein Frage der Ehre!

„Mieter sind Schieter“ – dieser Slogan wurde mir bei meinem ersten Mietnomaden von einem erfahrenen Vermieter als Trost mit auf den Weg gegeben, damit ich den alltäglichen Ärger mit Mietern besser bewältigen könne. Mieter werden diesen Satz wahrscheinlich auch umgekehrt kennen. In beiden Sätzen ist mit Sicherheit ein Körnchen Wahrheit, über das Volumen des Körnchens möchte ich nicht spekulieren.

Wie tiefgründig die deutsche Sprache ist, durfte ich vor einigen Jahren erfahren. Als ich eine Mieterin bei Auszug auf die noch ausstehenden Mieten  ansprach, erhielt ich als Antwort: „Wir sind knapp bei Kasse. Aber wir werden sie bald bezahlen. “  Und dann kam die Krönung: „Mietschulden sind Ehrenschulden.“

Ich warte bis heute auf die noch ausstehende Miete. Aber irgendwann kam die Erleuchtung: Wenn ich Glück habe, kann ich irgendwann in den nächsten 50 Jahren mit der Zahlung rechnen, „bald“ ist wohl sehr dehnbar.

Mittlerweile glaube ich aber, dass ich diesen Satz bisher falsch interpretiert habe: Für diesen Mieter ist es eine Ehre, Mietschulden zu haben.

Blondie und ihr blauer Flitzer – Reise in die Vergangenheit #1

Blondie und ihr blauer Flitzer – Reise in die Vergangenheit #1

30.10.2012 – Vorwort #1 – Das muss ausnahmsweise mal sein

Dieter Bohlen soll mit 13 Jahren daran gedacht haben, seine ersten Memoiren zu schreiben (unbestätigtes Gerücht, von mir gerade in die Welt gesetzt). Also kann ich, der sich von der richtigen Seite der Lebensmitte nähert, auch so langsam an das Abfassen einer Autobiografie denken.

In welchem des angedachten 10-bändigen Werkes die folgende Story auftauchen wird, steht noch nicht fest. Hier ein Vorabdruck.

 

Ende  2007:  Blondie ade, scheiden tut nicht weh!

So viele Sektflaschen hatte ich leider nicht im Keller, wie ich gerne hätte Sektkorken knallen lassen wollen, als ich erfuhr, dass Blondie, meine Nachbarin auf der anderen Straßenseite, auszieht, nicht sich, sondern aus ihrer Mietwohnung, wahrscheinlich gezwungenermaßen. Endlich kann ich gefahrlos die Garagentür öffnen, ohne dass ich befürchten muss, dass sie wieder einmal meine Garagenausfahrt blockiert. Welch ein herrliches Gefühl! Freude über Freude. Ich könnte sie herzen darum.

Was ist passiert?

Am 06.11.2012 geht’s weiter

 

Sattirre: Fußball-Gewinnspiele im Fernsehen #2

Sattirre: Fußball-Gewinnspiele im Fernsehen #2

Fußballquiz für Fortgeschrittene

Hier fing alles an.

Ein heißer Tipp: Eine der beiden Antworten ist jeweils richtig!

  1. Wie lautet der Name des deutschen Fußball-Rekordmeisters
    a) Bayern München  b) Bayer Flensburg
  2. Welches Land ist das „Mutterland des Fußballs“?
    a) England  b) Weitsee
  3. Wie nennt man den Tabellenersten am Ende einer Fußballsaison?
    a) Meister  b) Häufigster
  4. Welche Aktion ist beim Fußballspiel verboten?
    a) Handspiel  b) Handstand
  5. Wie ahndet ein Schiedsrichter beim Fußball ein schweres Vergehen eines Spielers? Mit einer
    a) roten Karte  b) roten Mohrrübe
  6. Wie heißt der Fußballspieler, der als Einziger straffrei einen Ball in die Hand nehmen darf?
    a) Torwart  b) Platzwart
  7. Wie heißt der derzeitige Torwart der deutschen Fußballnationalmannschaft
    a) Manuel Neuer  b) Augustus Alter
  8. Wie heißt der derzeitige Trainer der Fußballnationalmannschaft?
    a) Jogi Löw  b) Karli Kätzchen
  9. Wie lautet die europäische Veranstaltung, in der überwiegend die Meister und bestplatzierten der europäischen Länder spielen
    a) Champions League  b) Champignons Laugensoß

Am 05.11.2012 folgen weitere Highlights.

Diskriminierung einer Zucchini – Ein Aufsehen erregendes Urteil des EGH #3

Diskriminierung einer Zucchini – Ein Aufsehen erregendes Urteil des EGH #3

 

 

 

 

 

 

Was bisher geschah.

13.10.2010 – Bericht über eine „Riesenzucchini“

In der Rubrik „Landwirtschaft“ wird das Bild einer 39 cm langen Zucchini veröffentlicht, die ein Hobbygärtner gezüchtet hat. Am selben Tag stellt der Leser der nicht beachteten „Jumbozucchini“ eine seltsame geschmackliche Veränderung bei der mittlerweile zur Suppe verarbeiteten Frucht fest. Er verfasst sofort einen Leserbrief folgenden Inhalts:

Betreff: Artikel „Hobbygärtner züchtet Riesenzucchini“ am 13.10.2012

Liebes ..-Team,

im Namen meiner Jumbo-Zucchini muss ich mich über Ihre Berichterstattung vom 13.10.2012 beschweren. Ende August dieses Jahres sandte ich der … eine E-Mail mit dem Foto einer von mir geernteten Zucchini mit einer Gesamtlänge von ca. 65 cm. Leider hatte sie den angestrebten Meter nicht mehr geschafft, da sie aufgrund ihres Gewichts von der Pflanze abgebrochen war. Dieses Prachtexemplar war Ihnen keine Zeitungsnotiz wert. Und nun wird dieses kleine Früchtchen von lächerlichen 39 cm bewundert. Zucchini muss man nicht züchten, wie Sie behauptet haben, sie wachsen von allein wie wild. Im Laufe dieses Jahres habe ich allein durch Abwarten

mindestens ein Dutzend der von Ihnen abgebildeten Durchschnittszucchini geerntet.

Da ich der herrlichen Zucchini, die sich mittlerweile in eine Suppe verwandelt hat, in Zukunft nicht mehr gegenübertreten kann, wenn ich ihr gestehen muss, dass sie von Ihnen derart missachtet wurde und ich nicht darauf reagiert habe, schreibe ich Ihnen diese Zeilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gleichzeitig wird eine Kopie dieser E-Mail und eine Probe der geschmacksveränderten Suppe dem Europäischen Gerichtshof zugeleitet.

Hier geht´s weiter.