Geplante Spontaneität
„Hat der Angeklagte eigentlich spontan reagiert, als er Sie bei Ihrem Streit mit „Frankenstein“ bezeichnet?“
„Eigentlich nicht. Er hat mich vorher etwas länger prüfend angesehen.“
Alles klar?
- Ob das wohl alles stimmt?
- So genau wollte ich es gar nicht wissen.
- Kann man jemandem, der eine einfache Regel der Zeichensetzung nicht beherrscht, zutrauen, dass er in der Lage ist, einen derart komplizierten juristischen Sachverhalt korrekt wiederzugeben?
Weitere sprachliche Höhepunkte
- Hat schon einmal sich die Mühe gemacht, die entsprechenden Vorlagen auf die Richtigkeit zu überprüfen?
- Interessiert das überhaupt jemanden?
- Sollte eine Angabe nicht korrekt sein – welche Folgen hätte das? Ungültigkeit der Beschlussvorlage bzw. der dann beschlossenen Änderungen sowie aller darauf in Zukunft weiter aufbauenden Änderungen?
Kostenloses Gratisgeschenk?
Na, da bin ich ja beruhigt, dass ich ein Geschenk erhalten soll, das dazu noch gratis ist.
Oder ist etwa nur die Reservierung gratis?