Blondie und ihr blauer Flitzer – Reise in die Vergangenheit #1
30.10.2012 – Vorwort #1 – Das muss ausnahmsweise mal sein
Dieter Bohlen soll mit 13 Jahren daran gedacht haben, seine ersten Memoiren zu schreiben (unbestätigtes Gerücht, von mir gerade in die Welt gesetzt). Also kann ich, der sich von der richtigen Seite der Lebensmitte nähert, auch so langsam an das Abfassen einer Autobiografie denken.
In welchem des angedachten 10-bändigen Werkes die folgende Story auftauchen wird, steht noch nicht fest. Hier ein Vorabdruck.
Ende 2007: Blondie ade, scheiden tut nicht weh!
So viele Sektflaschen hatte ich leider nicht im Keller, wie ich gerne hätte Sektkorken knallen lassen wollen, als ich erfuhr, dass Blondie, meine Nachbarin auf der anderen Straßenseite, auszieht, nicht sich, sondern aus ihrer Mietwohnung, wahrscheinlich gezwungenermaßen. Endlich kann ich gefahrlos die Garagentür öffnen, ohne dass ich befürchten muss, dass sie wieder einmal meine Garagenausfahrt blockiert. Welch ein herrliches Gefühl! Freude über Freude. Ich könnte sie herzen darum.
Was ist passiert?
Diskriminierung einer Zucchini – Ein Aufsehen erregendes Urteil des EGH #3
13.10.2010 – Bericht über eine „Riesenzucchini“
In der Rubrik „Landwirtschaft“ wird das Bild einer 39 cm langen Zucchini veröffentlicht, die ein Hobbygärtner gezüchtet hat. Am selben Tag stellt der Leser der nicht beachteten „Jumbozucchini“ eine seltsame geschmackliche Veränderung bei der mittlerweile zur Suppe verarbeiteten Frucht fest. Er verfasst sofort einen Leserbrief folgenden Inhalts:
Betreff: Artikel „Hobbygärtner züchtet Riesenzucchini“ am 13.10.2012
Liebes ..-Team,
im Namen meiner Jumbo-Zucchini muss ich mich über Ihre Berichterstattung vom 13.10.2012 beschweren. Ende August dieses Jahres sandte ich der … eine E-Mail mit dem Foto einer von mir geernteten Zucchini mit einer Gesamtlänge von ca. 65 cm. Leider hatte sie den angestrebten Meter nicht mehr geschafft, da sie aufgrund ihres Gewichts von der Pflanze abgebrochen war. Dieses Prachtexemplar war Ihnen keine Zeitungsnotiz wert. Und nun wird dieses kleine Früchtchen von lächerlichen 39 cm bewundert. Zucchini muss man nicht züchten, wie Sie behauptet haben, sie wachsen von allein wie wild. Im Laufe dieses Jahres habe ich allein durch Abwarten
mindestens ein Dutzend der von Ihnen abgebildeten Durchschnittszucchini geerntet.
Da ich der herrlichen Zucchini, die sich mittlerweile in eine Suppe verwandelt hat, in Zukunft nicht mehr gegenübertreten kann, wenn ich ihr gestehen muss, dass sie von Ihnen derart missachtet wurde und ich nicht darauf reagiert habe, schreibe ich Ihnen diese Zeilen.
Mit freundlichen Grüßen
…
Gleichzeitig wird eine Kopie dieser E-Mail und eine Probe der geschmacksveränderten Suppe dem Europäischen Gerichtshof zugeleitet.
Internetverbot für Fotos #5 – Fotografieren verboten – Rückfall in die Steinzeit?
Dienstag, 21. 07. 2014
Den Abgeordneten liegt der Gesetzesentwurf des Gesetzes über den geordneten Umgang mit Fotos im Internet, dem GUMFI-Ges, vor:
Nach der vierseitigen Definition des Begriffs „Internet“ folgen die wichtigsten Regelungen:
Es gibt zwei Gruppen von zugangsberechtigten Nutzern des Internets:
- Gruppe 1 sind die zertifizierten Fotografen, deren Rechte und Pflichten im PvUI-Gesetz, dem Gesetz über die Pflicht zum verantwortungsvollen Umgang mit der medialen Präsenz im Internet, geregelt sind.
- Gruppe 2 sind die restlichen Amateurknipser; in einer freiwilligen Selbstverpflichtung garantieren die betroffenen Netzwerke, dass entweder unbeschränkte Speicherkapazitäten zur Verfügung gestellt werden oder sie notfalls mit einer Einschränkung der Uploads den Zusammenbruch des Internets verhindern. Andernfalls sind sie in unbegrenztem Umfang zum Schadenersatz verpflichtet. Weiteres soll eine noch zu erlassene Verordnung regeln.
Jedes Netzwerk muss täglich 6-mal der neu einzurichtenden Aufsichtsbehörde WITZiG, dem Weltweiten Internet-Technik-Zentrum für integrative Garantie, nachweisen, dass genügend Speicherkapazität zur Verfügung gestellt werden.
Jedem Nutzer soll neben einer Anmelde-Grundgebühr in Höhe von 10,00 € sowie für jedes eingestellte Foto oder Video ein Betrag nach der noch zu erstellenden Gebührenordnung berechnet werden, die zum Aufbau des Rettungsfonds IRRE, Internet Rescue Reloaded Economy, verwendet werden soll.
Diskriminierung einer Zucchini – Ein Aufsehen erregendes Urteil des EGH #2
August 2012 – Zeitung ignoriert ein Foto einer „Jumbozucchini“.
Der Leser einer bekannten Regionalzeitung sendet in einer E-Mail ein Foto seiner frisch geernteten Zucchini und dem folgenden Begleittext zu:
Liebes …-Team,
ich hatte den Ehrgeiz, das Wachstumsende von vermuteten 100 cm einer Zucchini
dokumentieren zu können. Leider war sie wohl zu schwer und ist von selbst abgebrochen. Wenn man die Krümmung mit einbezieht, hat es die Zucchini geschafft, 65 cm zu erreichen. Wer schafft mehr?
Im Anhang ist ein Foto abgebildet. Es wird wohl für mindestens 3 Töpfe Suppe reichen.
Mit freundlichen Grüßen
… Die Zeitung reagiert nicht.
Internetverbot für Fotos #4 – Fotografieren verboten – Rückfall in die Steinzeit?
Was bisher geschah.
Immer noch Montag, 20. 07. 2014
Um die Politikverdrossenheit der Bürger nicht noch ärger zu strapazieren, wird die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgeführt.
Aus dem Protokoll der sich anschließenden Diskussion sollen nur einige Auszüge aus den Beiträgen und der daraus resultierenden Reaktionen wiedergegeben werden. Sie sind zwar nicht repräsentativ, zeigen aber doch das ernsthafte Bemühen der Abgeordneten, diese Krise schnellstens effektiv zu beheben.
- „Wir sollten durch wissenschaftliche Analysen feststellen, wie viele Bilder ein Nutzer maximal pro Tag ins Netz stellen darf, ohne das System zu gefährden.“
- „Erbsenzähler!“
- „Klugscheißer!“
- „Und was ist, wenn sich jeder Nutzer unter 500 verschiedenen Namen anmeldet?“
- „Wir brauchen ein Zentralregister, unter dem jeder User unter seiner Steuernummer nur einen Zugangscode erhält.“
- „Verwaltungsfuzzi!“
- „Orwell lässt grüßen!“
- „Gute Idee, dann können wir eine Börse einrichten, bei der man sich Bilderkapazitäten hinzukaufen kann!“
- „Also Netzverschmutzungsrechte wie beim CO2?“ – „Schnapsidee!“
- „Totengräber des freien Internetzugangs!“
- „Falsch! Absolut freier Zugang zum Internet heißt Freiheit über die Art der Abschaffung des relativ freien Zugangs!“
- „Haben Sie den Schwachsinn selbst verstanden, den Sie da gerade verzapft haben?“
- „Toll, wie Sie unsere Befürchtungen über Ihre geistigen Kapazitäten als absolut berechtigt dokumentieren.“
- „Wenn Sie Ihre Intelligenz an der Garderobe abgeben, bleiben alle Haken leer.“
- „Bitte meine Herren, keine Beleidigungen unter der Gürtellinie! Bleiben Sie bei den Fakten!“
- „Fakten! Fakten! Ich höre nur Fakten! Was interessieren mich Ihre Fakten? Es geht um Lebensqualität!“
- „Eben!“
- „Was wissen Sie denn davon? Ihre Qualität ist mir eine Qual!“
- „Kennen Sie die Geschichte von dem Intelligenzbolzen, der den Ast absägt, auf dem er sitzt?“
- „Hört! Hört! Unser Intellektueller erzählt Grimms Märchen.“
- „Sie haben Ihren Sonderschulabschluss wohl in der Lotterie gewonnen!“
- „Esel!“
- „Angenehm! Mensch!“
- „Danke für die Bestätigung der Weisheit „Dumm bleibt dumm, da helfen keine Pillen.“
- „Von nichts keine Ahnung und das tonnenweise!“
Als sich nach zwei Stunden das geistige Niveau der Beiträge wechselweise dem absoluten Gefriernull- und dem Siedepunkt nähert, unterbricht der Parlamentsvorsitzende und bittet die Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch in kleinem Kreis. Er weist sie darauf hin, dass eine derart emotionsgeladene Darstellung eine Beleidigung für mündige Bürger darstelle. Fern der Presse und der Profilierungssucht einiger Hinterbänkler einigen sie sich mit überwältigender Mehrheit auf einen Kompromissvorschlag. Sie sagen zu, die Fraktionsdisziplin einzufordern und das Gesetz schnellstmöglich durch das Parlament zu peitschen.
Hier geht´s am 26.10.2012 weiter