Browsing Category "Allgemein"
20 Apr.
2015

Link-Beiträge

Diese Seite ist für Artikel gedacht, auf die ein späterer Link hinweist.

02-166b

6 Apr.
2015

Do(p)ping

04-114

2 Sep.
2014

Wieder voll erreichbar – dank ALL-INKL.COM

Vor Monaten stellte meine Tochter fest, dass ihre Website gehackt worden war. Sie informierte sich intensiv über Sicherheitsfragen bei WordPress und installierte entsprechend verschiedene Sicherheitsprogramme bei den 10 Webseiten, die sie betreut – darunter auch bei meiner.

Neunmal klappte alles bestens, nur bei meinem Blog gab es Probleme: Der Zugriff auf die einzelnen Beiträge, die Kommentare und auf ältere Beiträge erzeugte eine Fehlermeldung. Diverse Reparaturversuche, u.a. das Löschen der vorher installierten Plugins, brachte nichts.

Neun der Auftritte waren bei All-Inkl.com gehostet, nur meiner bei Loomes. Ein Schelm, der hier einen Zusammenhang sieht. Doch ein Anruf bei Loomes brachte nur den Hinweis, dass es ein Problem von WordPress sei. Mein Einwand, dass die Sicherheitsinstallation bei neun Nicht-Loomes-Websites ohne Probleme geklappt hatte, wurde ignoriert.

Wenn etwas nicht klappt, sollte man es rückgängig machen. Darum bat ich Loomes, ein Backup aus dem Zeitraum vor den Änderungen einzuspielen. Doch auch danach traten dieselben Fehler auf.

Am Ende der Geduld gab es für mich nur einen Ausweg: den Wechsel zu ALL-INKL*, einem Provider, der auch sonntags und nachts kompetenten Telefonsupport bietet. Und der, wie wir von einem anderen Fall wissen, auch weiterhilft, wenn das Problem mal bei WordPress liegt. Wir zogen also die Seite um und – Überraschung – die Seite lief. Fehlerfrei. Der Fehler lag also nicht an WordPress.

Loomes hat bis heute nicht nachgefragt, warum ich gewechselt habe. Vielleicht können sie sich ja denken, warum …

*Dies ist ein Affiliate-Link, mit dem ihr meiner Tochter, die den Umzug hinbekommen hat, einen kleinen Bonus ermöglicht. Ihr habt dabei keine Nachteile.

15 Jan.
2014

Gute Vorsätze für 2014

Das Jahr fängt ja gut an: Da habe ich mir unter anderem vorgenommen, nichts mehr in letzter Sekunde zu erledigen und dann das: Ich habe mir vorgenommen, an Birgits Gewinnspiel teilzunehmen. Ich schaue auf den Kalender, ich schaue auf die Uhr: Schon den erste Vorsatz habe ich nicht geschafft.

Mein Vorsatz für 2014: Endlich die Vorsätze für 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 in die Tat umsetzen. Bildlich ausgedrückt, sieht es so aus:

Birgits Gewinnspiel

Da ich meine Steuerklärung selber anfertige, wollte ich mir schon vor sage und schreibe 7 Jahren mit Hilfe des „Steuersparberaters“ diese masochistische Arbeit erleichtern. Leider habe ich es bis heute nicht geschafft, das Programm und die unzähligen Updates auf dem PC zu installieren.

Von Jahr zu Jahr ist der Wunsch größer geworden, endlich mehr Zeit für mein Hobby „Briefmarkensammeln“ zu haben.

Nicht ganz so alt ist mein Hauptvorsatz Nr.3: Endlich die vielen gesammelten Ideen auf meinen Blogs „Wahnsinn“ und „Knobeleien“ zu posten.

Gut, dass mir noch 350 Tage Zeit bleiben, um Ausreden auszudenken, falls es nicht geklappt haben sollte.

23 Nov.
2013

HGB § 240 Inventar

HGB § 240 Inventar
Fassung vom 24. Juni 1994

(1)  Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.

(2) Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahrs darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.

(3) Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Jedoch ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.

(4) Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.