Geplante Spontaneität

„Hat der Angeklagte eigentlich spontan reagiert, als er Sie bei Ihrem Streit mit „Frankenstein“ bezeichnet?“
„Eigentlich nicht. Er hat mich vorher etwas länger prüfend angesehen.“

„Hat der Angeklagte eigentlich spontan reagiert, als er Sie bei Ihrem Streit mit „Frankenstein“ bezeichnet?“
„Eigentlich nicht. Er hat mich vorher etwas länger prüfend angesehen.“