Das Opfer als Täter?
Der Verbrecher ist wegen Körperverletzung und schweren Diebstahls angeklagt.
„Ich bin völlig unschuldig, Herr Richter. Der Kläger hat mich durch sein Verhalten provoziert, mir blieb gar nichts anders übrig.“
„Das müssen Sie mir etwas genauer erklären.“
„Das ist ganz einfach und wird Ihnen auch einleuchten. Als ich ihn höflich um seine Geldbörse bat, hat er sich einfach geweigert und ist weitergegangen.“