Anwaltliche Logik
Empört sich der Anwalt: „Ich habe für Ihre Argumentation nicht das geringste Verständnis. Vor einem Jahre haben Sie meinen Mandanten erschwerend vorgeworfen, im Schutz der Dunkelheit eingebrochen zu haben. Nun nennen Sie es eine Dreistigkeit, dass er am helllichten Tag eingedrungen ist. Wann bitte schön, soll denn mein Mandant einbrechen?“