Internetverbot für Fotos #7 – Fotografieren verboten – Rückfall in die Steinzeit?

 

Was bisher geschah.

 

Mittwoch,  08. 08. 2014

Dank des geschickten Schachzuges machen sich nur wenige Abgeordnete die Mühe, Gutachten und Gesetzentwurf intensiv zu studieren und die einzelnen Regelungen kritisch zu überprüfen.

Böse Zungen behaupteten hinterher, dass die meisten Abgeordneten von der Materie überfordert gewesen seien oder sie das Thema nicht interessiert habe.

Die Gegner wiederum befürchteten, dass bei zu vielen Änderungen zu ihren Gunsten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgsmindernd sein könnte und lehnen das  Gesetz unisono aus Prinzip  ab.

 

Freitag,  10. 08. 2014

Da die Abgeordneten ihre Giftpfeile verschossen haben und der fraktionsübergreifende Versöhnungsumtrunk vor der Plenarsitzung eine beruhigende und einschläfernde Wirkung erzielt hat, werden beide Gesetze in zweiter und dritter Lesung durchgewunken. Hilfreich ist auch der Hinweis des Bundestagspräsidenten, dass das bevorstehende Wochenende in Gefahr sei.

Die in der Abstimmung unterlegenen Gegner fällt das Zustandekommen des Gesetzes relativ leicht, da sie fest entschlossen sind, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

 

Wie geht es weiter? Leider streikt zur Zeit die Zukunftszeitschaltuhr der Zeitmaschine des Autors. Kann jemand helfen?

 

Fortsetzung folgt  –  mit Sicherheit irgendwann

1 Comment

  • Ich habe die Entwicklung mit Interesse verfolgt und bin zu der Erkenntnis gekommen, dass sie unausweichlich ist.Darum glaube ich nicht, dass das Bundesverfassungsgericht etwas an dem endgültigen Beschluss ändern wird. Die Zukunftszeitschaltuhr macht wahrscheinlich mal eine Pause, weil es nichts Neues diesbezüglich zu berichten gibt.

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