Internetverbot für Fotos #5 – Fotografieren verboten – Rückfall in die Steinzeit?
Dienstag, 21. 07. 2014
Den Abgeordneten liegt der Gesetzesentwurf des Gesetzes über den geordneten Umgang mit Fotos im Internet, dem GUMFI-Ges, vor:
Nach der vierseitigen Definition des Begriffs „Internet“ folgen die wichtigsten Regelungen:
Es gibt zwei Gruppen von zugangsberechtigten Nutzern des Internets:
- Gruppe 1 sind die zertifizierten Fotografen, deren Rechte und Pflichten im PvUI-Gesetz, dem Gesetz über die Pflicht zum verantwortungsvollen Umgang mit der medialen Präsenz im Internet, geregelt sind.
- Gruppe 2 sind die restlichen Amateurknipser; in einer freiwilligen Selbstverpflichtung garantieren die betroffenen Netzwerke, dass entweder unbeschränkte Speicherkapazitäten zur Verfügung gestellt werden oder sie notfalls mit einer Einschränkung der Uploads den Zusammenbruch des Internets verhindern. Andernfalls sind sie in unbegrenztem Umfang zum Schadenersatz verpflichtet. Weiteres soll eine noch zu erlassene Verordnung regeln.
Jedes Netzwerk muss täglich 6-mal der neu einzurichtenden Aufsichtsbehörde WITZiG, dem Weltweiten Internet-Technik-Zentrum für integrative Garantie, nachweisen, dass genügend Speicherkapazität zur Verfügung gestellt werden.
Jedem Nutzer soll neben einer Anmelde-Grundgebühr in Höhe von 10,00 € sowie für jedes eingestellte Foto oder Video ein Betrag nach der noch zu erstellenden Gebührenordnung berechnet werden, die zum Aufbau des Rettungsfonds IRRE, Internet Rescue Reloaded Economy, verwendet werden soll.