Browsing Category "Chronik eines Zeitreisenden"

Blondie und ihr blauer Flitzer – Reise in die Vergangenheit #3

Was bisher geschah.

 

1 Tag  später

Am nächsten Tag erwische ich sie beim Aussteigen und spreche sie vorsichtig auf ihr Parkverhalten an. Ihr Spontanreaktion: „Ich wohne hier. Das ist mein Parkplatz.“

Verständnislos schaut sie mich an, als ich ihr klarzumachen versuche, dass dies eine öffentliche Straße ist und dort jeder parken könne. Ich hätte ja auch kein Problem, wenn sie denn nur zwei Meter weiter vorfahren würde, damit ich eine Chance hätte, ohne große Schwierigkeiten aus meiner Einfahrt herauszukommen. Verständnislos starrt sie mich an, verspricht dann aber Besserung.

 

1 Woche  später

Am Parkverhalten hat sich nichts geändert. So schnell, wie sie heranrauscht, ist sie auch im Haus verschwunden. Also klingele ich. Einen Namen hat sie wohl nicht. Aber eine so eilige Frau hat bestimmt auch keine Zeit, das Klingelschild anzubringen.

Indigniert öffnet sie die Tür. Vielleicht hatte sie ja den Geldboten erwartet. Wieder reagierte sie nach ihrem wohl bewährtem Motto: Mund einschalten, Gehirn gar nicht erst strapazieren.

„Ach ja, ich hatte es Ihnen ja versprochen, aber ich habe es vergessen“, flötet sie.

Ich glaube, ich erwähnte bereits, dass sie blond ist, was normalerweise ja nichts, bei ihr aber alles zu sagen hat. Sie gehört wohl zu der Minderheit der Blondinen, die das unberechtigte Vorurteil über den Intellekt gewisser Haarfarbenträger mitverursacht hat.

Die Frage, warum sie nicht ihren Abstellplatz auf dem Hof nutze, beantwortet sie mit einem „Den darf ich nicht benutzen“, eine Aussage, die ihr Vermieter später in das Reich der Märchen verwies. Vielleicht war das ja auch ihre einzige intellektuelle Möglichkeit, Kontakt zu den Nachbarn (bzw. leider nur zu mir) zu knüpfen.

Auch meine Frage, warum sie nicht vor ihrer Einfahrt parken würde, da sie dann 5 Meter weniger zu ihrer Haustür zu laufen hätte, bleibt unbeantwortet. Eine solch differenzierte Betrachtungsweise scheint aber ihre Vorstellungskraft zu überfordern. Der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier. Einmal einen Parkplatz auserkoren, immer auserkoren. Da weiß man schließlich, was man hat.

Ich fürchte, dass sich ihretwegen ein weiteres Urteil in mir verfestigt: Frauen können nicht einparken und auf engem Raum wenden. Auf dem Grundstück ist zwar genügend Platz dafür, aber vielleicht sind ihr die 10 Minuten zu kostbar, die sie wohl für das Rangieren braucht.

 

Am 20.11.2012 geht’s weiter. 

 

Internetverbot für Fotos #7 – Fotografieren verboten – Rückfall in die Steinzeit?

 

Was bisher geschah.

 

Mittwoch,  08. 08. 2014

Dank des geschickten Schachzuges machen sich nur wenige Abgeordnete die Mühe, Gutachten und Gesetzentwurf intensiv zu studieren und die einzelnen Regelungen kritisch zu überprüfen.

Böse Zungen behaupteten hinterher, dass die meisten Abgeordneten von der Materie überfordert gewesen seien oder sie das Thema nicht interessiert habe.

Die Gegner wiederum befürchteten, dass bei zu vielen Änderungen zu ihren Gunsten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgsmindernd sein könnte und lehnen das  Gesetz unisono aus Prinzip  ab.

 

Freitag,  10. 08. 2014

Da die Abgeordneten ihre Giftpfeile verschossen haben und der fraktionsübergreifende Versöhnungsumtrunk vor der Plenarsitzung eine beruhigende und einschläfernde Wirkung erzielt hat, werden beide Gesetze in zweiter und dritter Lesung durchgewunken. Hilfreich ist auch der Hinweis des Bundestagspräsidenten, dass das bevorstehende Wochenende in Gefahr sei.

Die in der Abstimmung unterlegenen Gegner fällt das Zustandekommen des Gesetzes relativ leicht, da sie fest entschlossen sind, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

 

Wie geht es weiter? Leider streikt zur Zeit die Zukunftszeitschaltuhr der Zeitmaschine des Autors. Kann jemand helfen?

 

Fortsetzung folgt  –  mit Sicherheit irgendwann

Blondie und ihr blauer Flitzer – Reise in die Vergangenheit #2

Was bisher geschah.

 

06.11.2012 – Vorwort #2 – Auch das muss ausnahmsweise mal sein

Wie fängt man am besten eine Geschichte über übliche, in allen Lebenslagen vollkommen unberechtigte und überzogene Vorurteile an? Etwa so?

Gehörst du etwa auch zu dieser Sorte Mensch, die so gern ihre Vorurteile pflegt? Etwa die vom „Triple-B“: blond – blauäugig – blöd? Dann bist du hier genau richtig!

Oder so? Nein lieber doch nicht.

Genug herumphilosophiert oder, wie böse Zungen es ausdrücken würden, herumgeschwafelt. Ich mach’s lieber so und komme zur Sache.

 

Irgendwann Anfang 2007

Durch Zufall schaue ich aus dem Dachfenster und sehe, wie sich ein kleiner blauer Flitzer in wahnwitzigem Tempo nähert und genau auf Höhe unserer Garageneinfahrt

mit einer Vollbremsung zum Stehen kommt. Oh, nein, nicht schon wieder! Waren wir doch gerade unseren Parkchaoten losgeworden.

Sie steigt aus. Sie ist blond. Sie stolziert wie ein schöner Filmstar daher und rauscht davon in ihr neues Domizil.

 

Am 13.11.2012 geht’s weiter.

Diskriminierung einer Zucchini – Ein Aufsehen erregendes Urteil des EGH #4

 

 

 

 

 

 

Was bisher geschah.

17.10.2012 – Einleitung eines Verfahrens wegen Diskriminierung von Pflanzen

Der Europäische Gerichtshof sieht in dem geschilderten Fall ein Problem von grundsätzlicher Bedeutung und eröffnet ein Verfahren gegen die Regionalzeitung wegen einer möglichen Diskriminierung. Gleichzeitig werden

Proben der geschmacksveränderten Suppen an mehrere anerkannte unabhängige Institute geschickt, die die Auffälligkeiten untersuchen sollen.

 

23.12.2012 – Urteilsverkündung

Das mit Spannung erwartete Urteil wird verkündet.

Internetverbot für Fotos #6 – Fotografieren verboten – Rückfall in die Steinzeit?

 

Was bisher geschah.

 

Montag,  30. 07. 2014

Dr. Axel B. Rater, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fotoclubs ADFC, international anerkannter Fachmann und Preisträger unzähliger Wettbewerbe, legt sein Gutachten zum PvUI-Gesetz vor.

Jeder Abgeordnete erhält ein streng vertrauliches Exemplar mit der Bitte, innerhalb von 24 Stunden Bedenken und Änderungswünsche über die Fraktionsvorsitzenden beim Bundestagspräsidenten einzureichen. Auf diese Weise hofft man, nicht noch einmal eine so peinliche Debatte erleben zu müssen.  Das für die Formulierung des Gesetzes zuständige Justizministerium sieht in dem Gutachten eh ein pseudodemokratisches Feigenblatt, um dem bereits angefertigten Entwurf den Anschein eines alle Interessen berücksichtigendes Papier zu geben.

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzes sind:

  1. Nur zertifizierte Fotoclubs dürfen zweimonatige Kurse anbieten, an deren Ende eine Prüfung zum  Zertifizierten Internet Fotografen ZIF stattfindet. Dieses Angebot gilt nur für Fotoclubmitglieder. Bei Austritt aus dem Fotoclub erlischt die Lizenz.  Themen sind nicht nur die Erstellung qualitativ hochwertiger Bilder, sondern auch Urheberrechtsprobleme, psychologische Schulungen im Umgang mit uneinsichtig Fotografierten und Ähnliches.
  2. Die ZIFs legen unter anderem das Gelübde ab, verantwortungsvoll mit dem Hochladen von Fotos und Videos im Internet umzugehen. Sie versprechen, nur hochwertige Bilder und Filme auszuwählen. Im Gegenzug dazu gibt es keine Einschränkung bezüglich der Menge der Bilder und Videos.
  3. Die zertifizierten Fotoclubs verpflichten sich, einmal im Jahr eine Qualitätsprüfung der Bilder ihrer Mitglieder vorzunehmen. Bei negativer Einschätzung muss das Mitglied die Prüfung wiederholen. Spötter sprechen von wirkungsloser Inzuchtkontrolle bzw. zitieren die berühmten Krähen und ihr Auskratzverhalten bei Artgenossen.

In Streitfällen entscheidet ein Ombudsmann, ob ein Foto als qualitativ hochwertig einzustufen ist.

 

Hier geht´s am 09.11.2012 weiter